Wechselhafte Bedingungen, mal Regen mal Sonne am Tag der Prüfung boten optimale Voraussetzungen für die Hunde. Ausreichend große Fichtendickungen im Forstamt Bad Lauterberg und ideale Voraussetzungen am Wasser an der Fischzuchtanlage der Fam. Koscherreck in Auleben. Wildvorkommen Rot, Reh und Schwarzwild. Viele Schwäne auf dem Wasser, was es den Hunden nicht immer leicht machte. Allen die uns geholfen und die Reviere zur Verfügung gestellt haben im Namen aller ein herzliches Dankeschön und kräftiges Waidmannsheil.
1 x 1. Preis, 1 x 2. Preis, 1 x ohne Preis
Jagdliche Wasserarbeit steht derzeit im Fokus der Politik. Viele Nachbarländer des Freistaates Thüringen haben die Wasserarbeit mit der lebenden Ente untersagt.
Der Praktiker fragt sich hier an dieser Stelle:
„Wie soll mein Hund die Praxis denn überhaupt lernen?“
Doch! es gibt diese Antworten, Gesetzeskonform , VDW – und JGHV – Prüfungskonform in Thüringen!
Kein Wunder dass auch wir überrollt wurden. 14 Anmeldungen viele aus den besagten Nachbarländern. Also wurde aus einem Wasserübungstag zwei gemacht (15.08.15; 22.08.15). Einen für die Thüringer und einen für die Gäste. Der weitgereiste Gast kam übrigens aus Oberfranken.
Somit hatte jeder Hund sein Wasser, seine Fläche und genügend Zeit für Axel Krüger seine Fähigkeiten zu zeigen. In der Person von Axel Krüger welcher hier gleichzeitig als Organisator, Trainer und Richter fungierte wurden die Gespanne instruiert und konnten dann in der herrlichen Anlage der Fam. Koschorrek unter praxisgerechten Bedingungen ausgiebig trainieren.
An dieser Stelle unser Dank an Fam. Koschorrek!
Wie gesagt Gesetzeskonform , VDW – und JGHV – Prüfungskonform !
Wie hat Axel das gemacht?
Schritt für Schritt wurden die Gespanne angeleitet um auf Kommando eine Wasserfläche von ca. 50 Metern schwimmend zu überwinden um dann die ausgelegte Ente im dichten Schilfbestand zu suchen, zu finden und in der Folge sauber zu apportieren. Im Anschluss an diese erste Lektion erfolgte die Simulation einer Prüfung „ JGHV Wasser „ in der die einzelnen Elemente nochmals erklärt und in der Summe geübt wurden.
Resümee:
- Zufriedene Teilnehmer, gelungene Wasserübungstage im Norden des Freistaates Thüringen.
- Brauchbare Hunde für die Wasserwildjagd
Anmerkung des Autors:
In den Niederlanden werden 2015 zehntausende Wildgänse vergast! Die Jagd auf Gänse wurde aus Tierschutzgründen verboten: (u.a. Landwirtschaftliches Wochenblatt v. 10.06.2015)
nachfolgend findet ihr alle Informationen über den Züchterpreis 2013 zum Download.
Züchterpreis_13 NEU
Einladung zum Wasserübungstag der Landesgruppe Thüringen
Die Landesgruppe Thüringen führt am 22.08.2015 bei Nordhausen einen Wasserübungstag mit lebender Ente durch und lädt interessierte Hundeführer dazu ein. Der § 35 Teil A der PO- Wasser des JGHV muss eingehalten werden. Die Arbeit am Wasser wird nach der PO des VDW durchgeführt.
Treffpunkt ist um 10:00 Uhr an der Fischzuchtanlage Koschorrek in Auleben.
Beschreibung der Anfahrt: Von der A38 kommend Abfahrt (12) Heringen links halten, bis zur Ampel, hier rechts abfahren Richtung Görsbach. in Görsbach rechts nach Auleben. Ca.500m vor Auleben links zur Fischzuchtanlage.
Vom Führer sind mitzubringen: Ahnentafel, Jagdschein, Flinte, Stahlschrote, tote Ente, Impfausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung. Die lebenden Enten werden gestellt. Unkostenbeitrag: 20,- €. Der Übungstag beginnt mit einem theoretischen Teil. Die Hunde sollten apportieren. Bei Bedarf kann am 23.08 2015 noch geübt werden.
Rückmeldung bis zum 15.08.2014 vorzugweise per Mail an: Axel Krüger “ Krueger.scwieda@t-online.de, Tel.: 05586-8362 oder Mobil: 01705135190
gez.
Uli Voigt |
Michael Weber |
Axel Krüger |
Landesgruppenvorsitzender |
Landesgruppenprüfungswart
|
|
Die Landesgruppe Thüringen im VDW führt am 05.07.2015 am „Hohen Kissel“ eine Verbandschweißprüfung 20h und 40h durch. Die Fährten werden mit Rotwildschweiß getropft. Zugelassen sind alle Jagdhunderassen, sofern sie im Zuchtbuch eines vom JGHV anerkannten Zuchtvereins eingetragen sind. Der Hund muss am Prüfungstag mindestens 24 Monate alt sein, den Nachweis des lauten Jagens und der Schussfestigkeit erbracht haben. Weiterhin sollte er nach den Gesetzlichen Vorgaben gegen Tollwut geimpft sein. Gerichtet wird nach aktueller VSwPO. Die Nennung (Formblatt 1) ist vollständig und leserlich ausgefüllt mit Kopie der Ahnentafel an die Prüfungsgeschäftsstelle zu senden. Das Nenngeld beträgt für Mitglieder des VDW und des DTK 90,-€, für Nichtmitglieder 100,-€. Das Nenngeld ist auf Folgendes Konto zu Überweisen: Sparkasse Arnstadt-Ilmenau; IBAN/BIC: DE48 8405 1010 1841 0010 38 SWIFT-BIC:HELADEF1ILK. Nennschluss ist der 20.06.2015. Prüfungsgeschäftsstelle: Michael Weber; Zitterser Dorfstr.11; 36419 Schleid; E-Mail ranger-michaelw@web.de. Nenngeld ist Reuegeld. Allen Prüfungsteilnehmern wird rechtzeitig ein Prüfungsprogramm zugesandt.